Wo Hunde frei laufen dürfen

Freizeit für Vierbeiner

Hunde wollen toben, tollen und mit ihren Artgenossen spielen. Aber nicht alle Menschen fühlen in der Nähe frei laufender Vierbeiner wohl. Um dem menschlichen Bedürfnis nach Sicherheit ebenso entgegenzukommen wie dem Bedürfnis des Hundes nach freier Bewegung, gibt es in Ludwigshafen die Hundeanleinpflicht, aber auch ausgewiesene Hundeauslaufflächen. Wo genau Hunde Ihr Hund unangeleint toben darf, ist der Karte unten zu entnehmen. Diese liegt auch in allen Bürgerservicestellen und Tierarztpraxen aus.

Herrchen und Frauchen können ihre Hunde auf den ausgewiesenen 360 bis 3.800 Quadratmeter großen Freiflächen an der Eberthalle, im Friesenpark, an der Moskauer Straße in der Pfingstweide sowie im Mundenheimer Zedwitzhof nach Herzenslust toben lassen. Sieben weiteren Flächenvorschlägen seitens der Stadt haben die Ortsbeiräte zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Grünfläche an der ehemaligen Straßenbahnendschleife in Mundenheim, eine Fläche im Park an der Marienkirche im Stadtteil Nord/Hemshof, um die Wiese an der Bruchwiesenstraße/Ecke Bayreuther Straße, eine Fläche nordwestlich des Stricklerweihers in Edigheim, ein Areal im Ruchheimer Neubaugebiet „Nordost“ und einen Platz an der Erich-Reimann-Straße in Süd sowie um eine Fläche nahe der Pegeluhr auf der Parkinsel. Vorgesehen ist, die Areale mit so genannten Dog-Stations, also Hundekottütenspendern mit Mülleimern, auszustatten.

Weiterhin dürfen Hunde auf den Wegen in Feld und Flur unangeleint geführt werden. Dabei sind allerdings die jagd- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Interesse des Erhalts der wildlebenden Tierarten zu beachten. Demnach darf der Hund kein Wild aufstöbern, hetzen oder reißen und muss zuverlässig hören. Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb des Einflussbereiches des Hundeführers angetroffen werden, dürfen nach dem Landesjagdgesetz vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden. Wegen der Eigentumsrechte der Landwirte dürfen Hunde nicht querfeldein über die Felder rennen, weil dabei Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen oder Folien entstehen können.